Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, werden Sie sich möglicherweise absichern wollen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Im Idealfall sind Sie rechtsschutzversichert. Dann kommen - mit Ausnahme einer etwaig vereinbarten Selbstbeteiligung - in der Regel keine Kosten auf Sie zu.
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und Ihre Angelegenheit wird zu Ihren Gunsten entschieden, trägt der Gegner - außer im Arbeitsrecht - auch Ihre Anwaltskosten sowie etwaige Gerichtskosten.
Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, werden Ihnen die Anwaltshonorare beider Parteien sowie die Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Anwaltshonorare und Gerichtskosten bemisst sich entsprechend dem jeweiligen Streitwert nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bzw. dem GKG (Gerichtskostengesetz). Auch Honorarvereinbarungen sind gesetzlich zulässig, führen in der Praxis jedoch nicht zu geringeren Kosten für den Mandanten. Sollten Sie genau wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, fragen Sie einfach unverbindlich an.
Einen Online-Kostenrechner finden Sie hier.
Erscheint die Angelegenheit aussichtsreich, kann für den Fall der Klageerhebung zugleich ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt werden. Sie können diesen Antrag gleich hier herrunterladen.
Die Höhe Ihrer Beteiligung bei der Prozesskostenhilfe richtet sich nach Ihrem Einkommen; die Gebühren für den gegnerischen Anwalt, die nur zu bezahlen sind, wenn der Prozess verloren geht, nach dem Streitwert.