Probefahrt beim Autokauf

Probefahrt beim Autokauf – Wer muss bei einem Unfall haften, der während der Probefahrt entstanden ist? Verkäufer oder Fahrer?

Für den Kauf beim Händler gilt, dass die Haftung von Verkäufer zu Verkäufer unterschiedlich geregelt ist. Regelmäßig führen die Autos rote Kennzeichen. Sollte es auf der Probefahrt mit einem solchen Auto zu einem Unfall kommen, werden die „Dritt"‑Schäden von der Haftpflichtversicherung des Händlers übernommen (die aber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in Regress gehen kann).

Soweit durch den Unfall am Fahrzeug selbst Schäden auftreten, hängt es vom konkreten Einzelfall ab, wer haftet. Es wird eine sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung konstruiert, d. h. der Probefahrer kann davon ausgehen, dass der Händler eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug besitzt. Darin kommt der Händler für den Schaden auf. Liegt allerdings grobe Fahrlässigkeit oder im schlimmsten Fall sogar Vorsatz vor, haftet einzig und allein der Probefahrer, Soweit der Händler vor der Fahrt eindeutig klarstellt, dass das Auto über keine Fahrzeugversicherung verfügt, haftet der Käufer für jeden Schaden. Aus diesem Grund sollte die Frage der Haftung vor der Probefahrt geklärt werden.

Beim Kauf von privaten Verkäufern gelten andere Grundsätze, als beim Autoverkauf durch den Händler. Hier muss der Probefahrer in jedem Fall gezielt fragen, ob das Fahrzeug auch angemeldet und versichert ist. Dringend zu raten ist auch hier, die Frage der Haftung vor der Probefahrt zu klären.

Muster einer Probefahrtvereinbarung

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